Verivox: Verfälschte Darstellung von Kundenbewertungen / Landgericht Hamburg erlässt Einstweilige Verfügung
(ots) - Das Verkaufsportal Verivox muss
verfälschte Darstellungen von Kundenbewertungen unterlassen. Das
entschied das Landgericht Hamburg in einer Einstweiligen Verfügung.
Das Gericht folgte damit in vollem Umfang einem Antrag des
unabhängigen Stromanbieters FlexStrom, der sich durch das
Verkaufsportal deutlich benachteiligt sieht.
Die Verivox GmbH vermittelt gegen Provision Kunden an
Stromanbieter. Als Entscheidungshilfe werden dabei auch
Kundenbewertungen gezeigt. Diese sollen dokumentieren, wie viele der
bisherigen Kunden - zum Beispiel aus den letzten sechs Monaten - den
Stromanbieter wieder wählen würden. Bei diesen Werten gab es
merkwürdige Änderungen als es zum Streit zwischen FlexStrom und
Verivox kam.
Die angebliche Wiederempfehlungsrate von Kunden aus den letzten
sechs Monaten war innerhalb von 3 Wochen von 64 Prozent auf 35
Prozent gesunken. Dies geschah nur wenige Tage nachdem FlexStrom die
benachteiligte Darstellung eines Tarifs bemängelt und Klage auf
Schadenersatz und korrekte Darstellung gegen die Verivox GmbH erhoben
hatte.
Das LG Hamburg untersagte Verivox nun per Einstweiliger Verfügung,
Kundenaussagen "verfälscht im Rahmen einer Gegenüberstellung von
Positiv- und Negativbewertungen darzustellen".(LG Hamburg, 315 O
22/12) Die Zuwiderhandlung kann der Verivox GmbH ein Ordnungsgeld von
bis zu 250.000 Euro einbringen.
Schon in den vergangenen Jahren hatte sich FlexStrom bei Verivox
beschwert, da der Verdacht bestand, die Kundenbewertungen des
Verkaufsportals würden zulasten von FlexStrom manipuliert.
Das Verkaufsportal Verivox ist stark umstritten. Insbesondere seit
der Insolvenz des Anbieters TelDaFax hat es mehrfach Vorwürfe gegen
die Verivox GmbH gegeben. So berichtete das Handelsblatt, Mitarbeiter
von Verivox hätten Tarifdaten von TelDaFax-Konkurrenten vorab an den
mittlerweile insolventen Anbieter gegeben und damit die Tarifangebote
maßgeblich beeinflusst. Im Gegenzug soll Teldafax besonders hohe
Provisionen an Verivox gezahlt haben.
Pressekontakt:
Pressestelle der FlexStrom Aktiengesellschaft
Reichpietschufer 86-90, 10785 Berlin
Internet: www.FlexStrom-Presse.de
Ihr Ansprechpartner: Dirk Hempel
Telefon: (030) 214 998 -470
E-Mail: presse(at)FlexStrom.de
Themen in dieser Meldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 05.02.2012 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 567712
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Hamburg/Heidelberg
Telefon:
Kategorie:
Energiewirtschaft
Anmerkungen:
Diese HerstellerNews wurde bisher 639 mal aufgerufen.
Die Meldung mit dem Titel:
"Verivox: Verfälschte Darstellung von Kundenbewertungen / Landgericht Hamburg erlässt Einstweilige Verfügung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
FlexStrom GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Alle Meldungen von FlexStrom GmbH
1 Jahr Jugendbeirat "PowerUpGeneration": enviaM-Gruppe zieht Bilanz
Zu ineffizient, zu laut, zu teuer? David Selle von der Daulto GmbH beleuchtet, was wirklich an den Mythen zu Wärmepumpen dran ist
Hybrid Power Solutions sichert sich Auftrag für saubere Energieanlagen im Wert von 600.000 $
Energiewirtschaftsgesetz§14a: Jetzt bares Geld sparen mit smarter Stromnutzung
First Phosphate reicht NI 43-101-konformen technischen Bericht zur ersten Mineralressourcenschätzung für seine Phosphatlagerstätte Bégin-Lamarche in der Region Saguenay-Lac-Saint-Jean in Quebec ein