Deutsche Hersteller von Heimtextilien leiden unter verfassungswidriger EEG-Umlage
(ots) - Die deutsche Heimtextilien-Industrie ist
mittelständisch geprägt und leidet daher unter der Last der
EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) besonders. Ausnahmen von
der Zahlungspflicht werden nicht gemacht - anders als z.B. für die
Schwerindustrie. Wenngleich die Produktion von Heimtextilien, wie
Dekorationsstoffen, Gardinen, Bettwaren, Tischwäsche oder
Teppichböden, am Standort Deutschland auch vor dem Hintergrund der
Nachhaltigkeitsdiskussion wieder an Bedeutung gewinnt, gefährdet auch
die EEG-Umlage die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Textilindustrie
gegenüber ausländischen Mitbewerbern. "Die deutsche Textilindustrie
erfüllt im internationalen Vergleich bereits mit die höchsten
Umweltanforderungen bei der Produktion ihrer innovativen und
qualitativ hochwertigen Produkte. Nicht nur bei der sozialen
Absicherung ihrer Mitarbeiter, sondern auch bei den Themen
Energieeffizienz, Arbeitssicherheit und Design nehmen deutsche
Hersteller eine führende Rolle ein", betont Martin Auerbach,
Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Heimtextilien-Industrie.
Ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Gerrit Manssen von der
Universität Regensburg belegt nun die Verfassungswidrigkeit der
EEG-Umlage, die auch von jedem privaten Stromabnehmer zu zahlen ist.
Das EEG-Umlagesystem ist demnach nicht mit der Verfassung vereinbar.
Jeder Stromverbraucher zahlt mit dem Strom, den er verbraucht, die
EEG-Umlage von aktuell rund 3,6 Cent/kWh - und dies unabhängig von
seiner finanziellen Leistungsfähigkeit. Dieses Geld kommt aber nicht
wie bei Verbrauchssteuern (z.B. Benzinsteuer) dem Staat und damit der
Allgemeinheit zugute, sondern den Betreibern von EE-Anlagen. Das
Gutachten von Professor Manssen stellt fest, dass es sich bei der
EEG-Umlage um eine unzulässige Sonderabgabe handelt und verweist auf
die sogenannte Kohlepfennig-Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts von 1994. Darin haben die
Verfassungsrichter die Verpflichtung der Stromkunden, mit dem
Strompreis eine Subvention für die deutsche Steinkohleförderung zu
zahlen, als unzulässig eingeordnet und für verfassungswidrig erklärt.
"Die umweltfreundliche Stromerzeugung ist eine Gemeinwohlaufgabe und
muss daher steuerfinanziert werden", so Auerbach. Die
Finanzverfassung des Grundgesetzes sieht vor, dass der
Haushaltsgesetzgeber die finanzielle Wirkung der Förderung
erneuerbarer Energien verantworten muss. "Die Energiewende muss
gelingen - das unterstützen wir mit aller Tatkraft", sagt Auerbach.
Gleichzeitig stellt er fest: "Dies darf aber nicht zu Lasten von
Kosten- und Effizienzaspekten gehen, wie es das EEG vorsieht.
Aufgrund des Gutachtens von Professor Manssen erwägen unsere
Unternehmen, die Zahlung des EEG-Anteils einzustellen oder nur noch
unter Vorbehalt zu zahlen. Wir unterstützen unsere Unternehmen in den
Bereichen Energieeinsparung und Energieeffizienz - hier gibt es nach
wie vor Potenzial, hier muss gehandelt werden und dies nicht wieder
zu Lasten des Mittelstandes."
Der Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie (VDHI) betreut
Industrieunternehmen der Heimtextilien-Branche sowie benachbarter
Branchen. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Unterstützung
seiner Mitglieder sowohl im Tagesgeschäft als auch bei komplexen und
langfristigen Fragestellungen, wie z.B. dem Thema Arbeitssicherheit
oder Energieeffizienz. Im Bereich Nachhaltigkeit und CSR erarbeitet
der VDHI mit anderen Verbänden der Textilindustrie Konzepte für die
deutsche Industrie. In der Geschäftsstelle des VDHI in Wuppertal sind
10 kompetente und spezialisierte Mitarbeiter für die Mitglieder
tätig. Neben dem persönlichen Kontakt schätzen die Mitglieder die
praxisnahe und bedarfsorientierte Arbeit ihres Verbandes.
www.heimtex.de
Pressekontakt:
Barbara Schmidt-Zock
0202 / 7597-40
barbara.schmidt-zock(at)heimtex.de
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Datum: 30.03.2012 - 16:14 Uhr
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