Endspurt zum neuen Rechtsrahmen im ÖPNV
1. ÖPNV-Fachtagung von Becker Büttner Held in Köln
(industrietreff) - Die auf Energie- und Infrastrukturrecht spezialisierte Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) veranstaltet am 10. März 2009 ihre erste ÖPNV-Fachtagung in Köln. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die neue Verordnung für den Öffentlichen Personennahverkehr der Europäischen Union, die am 03. Dezember dieses Jahres in Kraft tritt und die gesamte Branche vor weitreichende Veränderungen stellen wird.
„Neue Regelungen zur Finanzierung und vor allem zum Marktzugang erfordern ein Umdenken bei den Verkehrsunternehmen“, erklärt Dr. Christian Jung, Rechtsanwalt und Partner bei Becker Büttner Held. „Fragen wie ‚Ist der Bestand meiner Linienverkehrsgenehmigung noch gesichert?’, ‚Muss nun alles ausgeschrieben werden?’, oder ‚Ist die Finanzierung meines Unternehmens noch beihilfenrechtlich risikolos?’ gilt es zu beantworten und sind nur einige ungeklärte Sachverhalte, die die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen im ÖPNV mit sich bringen.“
Parallel zur neuen EG-Verordnung laufen die Bestrebungen der Bundesregierung, das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) an diese anzupassen. Hierbei geht es vor allem um eine Anpassung des deutschen Rechts an das EG-Recht. „Ob die geplante Zweiteilung des Marktzugangs für gemeinwirtschaftliche und kommerzielle Verkehre mit den ordnungspolitischen Vorgaben der EG zu vereinbaren ist, ist jedoch sehr unwahrscheinlich“, so Dr. Jan Deuster, Rechtsanwalt bei BBH. „Der Gesetzgeber schafft hier eher Rechtsunsicherheit, als neue Handlungsspielräume für Unternehmen.“
Diese und weitere Fragen zum neuen Rechtsregime im ÖPNV sollen im Rahmen der
1. BBH ÖPNV-Fachtagung geklärt werden. Hochkarätige Experten aus kommunalen und privaten Unternehmen sowie den engagierten Verbänden werden bei der Veranstaltung vor Ort sein, referieren und für einen Gedanken- und Erfahrungsaustausch zur Verfügung stehen.
Die Teilnehmergebühr beträgt 250 Euro (zzgl. MwSt.), Frühbucher, die sich bis zum
30. Januar anmelden, zahlen lediglich 200 Euro (zzgl. MwSt.).
Veranstaltungsort ist das NH Hotel, Holzmarkt 47, 50676 Köln. Anmeldungen nimmt Frau Anke Bauer entgegen (Tel. 0221-650 25 102).
Das detaillierte Programm der Fachtagung finden Sie auf unserer Website unter: http://www.beckerbuettnerheld.de/images/stories/pdffiles/flyer_oepnv-fachtagung_10.03.2009.pdf
Themen in dieser Meldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Als Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ist BBH als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Weitere Schwerpunkte bilden das Medien- und Urheberrecht, die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, das allgemeine Zivil- und Wirtschaftsrecht und das gesamte öffentliche Recht.
Ilka Marquardt
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Becker Büttner Held
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Partnerschaft
Magazinstraße 15-16, 10179 Berlin
Tel. +49 (0)30 / 611 28 40- 76
Fax +49 (0)30 / 611 28 40- 99
E-Mail: ilka.marquardt(at)bbh-online.de
Datum: 22.01.2009 - 15:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 70574
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ilka Marquardt
Stadt:
Berlin
Telefon: 030-611284076
Kategorie:
Energiewirtschaft
Anmerkungen:
Diese HerstellerNews wurde bisher 651 mal aufgerufen.
Die Meldung mit dem Titel:
"Endspurt zum neuen Rechtsrahmen im ÖPNV
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Becker Büttner Held, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Alle Meldungen von Becker Büttner Held, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Mulden und Containergestellung für Schrott und Gastronomieauflösung
Leuchtmittel-Kauf: Baumärkte sind beliebtester Einkaufsort
Achtung, hoch ansteckend! Der Wärmepumpen-Virus breitet sich aus!
Politik muss noch mehr für Klimaschutz im Verkehr tun / Höherer CO2-Aufschlag und höhere THG-Quote ab 1. Januar
Letztes Clean-Up des Jahres 2024