BPI: Pharmazeutische Industrie beweist ihre Innovationskraft - trotz der Fehler bei der frühen Nutzenbewertung
(ots) - Für die sehr positive Zwischenbilanz, die der
gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zum Verfahren der frühen
Nutzenbewertung zieht, gibt es nach Auffassung des Bundesverbandes
der Pharmazeutischen Industrie (BPI) durch die bisherigen Verfahren
keine hinreichende Evidenz. Rechtssicher und transparent nennt der
G-BA das Verfahren. Doch erst seit Kurzem hat sich der G-BA dazu
durchgerungen, die Wahl der Vergleichstherapie schriftlich zu
begründen. Denn in vielen Verfahren kommt es dazu, dass das Institut
für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) die
Vergleichstherapie nach eigenen Kriterien interpretiert. Wie
rechtssicher das neue Bewertungsverfahren tatsächlich ist, lässt sich
noch nicht sagen, da die Hersteller erst nach dem Abschluss des
gesamten Verhandlungsverfahrens eine Klagemöglichkeit haben. Deutlich
wird auch, was das Ziel, des G-BA bei der frühen Nutzenbewertung ist:
Denn der Vorsitzende spricht davon, dass man einen unverzichtbaren
Beitrag zu Einsparungen leiste. "Grundsätzlich ist die frühe
Nutzenbewertung zuerst dazu da, die Versorgung zu verbessern und im
Krankheitsfall die besten und wirksamsten Arzneimittel zur Verfügung
zu stellen. Doch im bisherigen Verfahren wird sehr deutlich, dass der
GKV-Spitzenverband, der den G-BA mit der größten Stimmenzahl
dominiert, das IQWiG finanziert und die Verhandlungen über Rabatte
der Hersteller führt, primär das Ziel hat, Kosten zu sparen.
Spätestens das Beispiel Trobalt führt die positive Zwischenbilanz ad
absurdum Denn warum sollte es notwendig sein, dass große
Krankenkassen für ihre Patienten das Arzneimittel sogar aus dem
Ausland importieren wollen, wenn es angeblich keinen Zusatznutzen
hat? Doch in diesem Fall haben gerade die Mängel im Verfahren dazu
geführt, dass es dem Unternehmen unmöglich war, die
Vergleichstherapie, die nichts mit dem medizinischen Standard zu tun
hat, zu akzeptieren und sich so gezwungen sah, dass Arzneimittel in
Deutschland vom Markt zu nehmen", erklärte Henning Fahrenkamp,
Hauptgeschäftsführer des BPI.
Wenn jetzt als positiv herausgestellt wird, dass Unternehmen durch
die AMG-Novelle die Chance haben, übrigens auch nur für eine
begrenzte Dauer, schon nach kurzer Zeit erneut ein Dossier
einzureichen, ist dies eher ein Eingeständnis, dass das Verfahren
fehlerhaft ist als eine positive Meldung. Denn diese Korrektur war
nur notwendig, weil der G-BA häufig Vergleichstherapien wählte, deren
Zweckmäßigkeit umstritten war und somit den Unternehmen eine
Dossiererstellung unmöglich machte. Durch dieses Vorgehen hat man
billigend in Kauf genommen, dass den deutsche Patientinnen und
Patienten innovative Therapien, die in anderen europäischen Ländern
zur Verfügung stehen, vorenthalten wurden.
Trotz dieser Missstände machen die Zahlen des G-BA eines deutlich:
Die pharmazeutische Industrie bringt innovative Arzneimittel auf den
Markt, die die Versorgung der Menschen deutlich verbessern. Denn auch
der G-BA konstatiert, dass die überwiegende Zahl der Medikamente
einen Zusatznutzen hat. Hinzu kommt, dass alleine in sechs Fällen nur
Verfahrensfragen, die sich aus der falschen Vergleichstherapie
ergaben, den Medikamenten einen Zusatznutzen absprechen. Damit wird
die seit Jahren von Krankenkassenvorständen in die Welt gesetzte
Behauptung widerlegt, neue Arzneimittel seinen nur
Scheininnovationen.
Der BPI begrüßt ausdrücklich den fortlaufenden Erfahrungsaustausch
zwischen G-BA und pharmazeutischer Industrie. Das Ergebnis dieses
Dialogs muss aus Sicht des BPI eine Balance zwischen den Bedürfnissen
der Patienten, der Finanzierbarkeit der GKV und den wirtschaftlichen
Interessen der pharmazeutischen Industrie sein. Die Industrie stellt
sich dem Qualitätswettbewerb, doch sie braucht faire und
kalkulierbare Spielregeln.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach
Tel.: 030/27909-131
jodenbach(at)bpi.de
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Datum: 04.09.2012 - 10:41 Uhr
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