Tierversuche für Kosmetik ab 11. März endlich EU-weit verboten - Exklusives Interview mit EU-Kommiss
Tierversuche für Kosmetik ab 11. März endlich EU-weit verboten - Exklusives Interview mit EU-Kommissar Günter Verheugen auf tierrechte.de
Ab 11. März sind Tierversuche zur Testung von Kosmetika einschließlich ihrer Inhaltsstoffe EU-weit verboten – eg
(pressrelations) - Ab 11. März sind Tierversuche zur Testung von Kosmetika einschließlich ihrer Inhaltsstoffe EU-weit verboten – egal, ob es Ersatzverfahren ohne Tiere gibt oder nicht. Zeitgleich gilt das Vermarktungsverbot für Kosmetikprodukte, deren Bestandteile tierexperimentell geprüft wurden. Anlässlich dieses Verbots stellt der Bundesverband Menschen für Tierrechte ein aktuelles Interview mit Günter Verheugen, dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und EU-Kommissar für Unternehmen und Industrie, vor. EU-Kommissar Günter Verheugen sieht in der Verbotsregelung „die entscheidende Weichenstellung, einen heilsamen Druck auf die Industrie auszuüben, alternative Testmethoden zu entwickeln und mit neuen innovativen Produkten auf den Markt zu kommen“.
Tierversuche für kosmetische Endprodukte sind in der EU seit 2004 verboten, während die Inhaltsstoffe weiter im Tierversuch geprüft werden durften. Verbote dafür wurden immer wieder verschoben, weil Ersatzmethoden nicht existierten. Damit ist ab 11. März 2009 für die allermeisten Kosmetik-Tests Schluss. Für die restlichen Tests gilt dies ab 11. März 2013. Das zusätzliche EU-weite Vermarktungsverbot verhindert, dass die Hersteller Tierversuche in Drittstaaten verlagern, um anschließend die so getesteten Produkte in der EU zu vertreiben.
„Das Verbot wird die Anwendung von Ersatzverfahren beschleunigen. Wissenschaft und Politik sind aber weiter gefordert, tierversuchsfreie Verfahren zügig praxisreif zu entwickeln und weltweit behördlich anzuerkennen“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. Er erinnert auch daran, dass das Verbot nur für Substanzen gilt, die ausschließlich für Kosmetika bestimmt sind – und das sind nur etwa 10 Prozent. 90 Prozent der in Kosmetika eingesetzten Substanzen werden auch in anderen Bereichen verwendet, z.B. in der chemischen Industrie. Für diese sind Tierversuche weiterhin solange erlaubt, bis Ersatzverfahren vorhanden sind und von der OECD anerkannt wurden. Auch für die Chemikalien-Tests seien Ersatzverfahren schnellstens zu entwickeln, so Simons.
Interview mit EU-Kommissar Günter Verheugen: www.tierrechte.de
Kontakt und Interviewpartner:
Pressestelle – Stephanie Elsner, Tel.: 05237 – 2319790, E-Mail: elsner(at)tierrechte.de
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.
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Datum: 10.03.2009 - 16:18 Uhr
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