EANS-Stimmrechte: BWT Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung
gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
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Name: BWT AG
Sitz: Mondsee
Staat: Austria
Ergebnis nach Ablauf der Nachfrist des Pflichangebots (§93 (2) BörseG)
WAB-Gruppe erhöht Aktienbesitz auf 73,7%, Stimmrechtsanteil auf 78,4% mit
Mitteilung vom 11.2.2013 an die BWT AG
WAB Privatstiftung (FN 166606 i), FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH (FN 236576
g), FIBA BA Holding GmbH (FN 381217 p) und Aquivest GmbH (FN 381878 k) sowie
Herr Andreas Weißenbacher teilen hiermit gemäß § 92a Abs 1 iVm §§ 91 ff BörseG
in einer gemeinsamen Mitteilung in Bezug auf die Emittentin BWT
Aktiengesellschaft (FN 96162 s) und deren zum Handel im Amtlichen Handel an der
Wiener Börse zugelassenen stimmberechtigten Aktien (ISIN AT0000737705)
("BWT-Aktien") wie folgt mit:
Allgemeines
- Gemäß § 91 Abs 1a BörseG ist der Anteil der Stimmrechte gemäß § 91 Abs 1
BörseG ausgehend von der Gesamtzahl der mit Stimmrechten versehenen Aktien zu
berechnen, auch wenn die Ausübung dieser Stimmrechte ausgesetzt ist. Die
Berechnung der in dieser Mitteilung angeführten Prozentsätze erfolgt daher
grundsätzlich auf Basis der Gesamtzahl der mit Stimmrechten versehenen Aktien
der BWT Aktiengesellschaft, das sind 17.833.500. Allerdings enthält diese
Mitteilung zu Informationszwecken auch Angaben über Stimmrechtsquoten, die sich
ergeben, wenn man von den insgesamt 17.833.500 Stimmrechten die aus den
1.072.898 eigenen Aktien der BWT Aktiengesellschaft ruhenden Stimmrechte
abzieht, also von einer Stimmrechtsgesamtzahl von 16.760.602 ausgeht. Die so
berechneten Stimmrechtsquoten werden in dieser Mitteilung als "bereinigte
Stimmrechtsquoten" bezeichnet.
- Für Zwecke dieser Mitteilung werden die von BWT Aktiengesellschaft gehaltenen
1.072.898 eigenen Aktien nicht den in dieser Mitteilung angeführten Personen
gemäß § 92 BörseG zugerechnet.
Mitteilung I.
Diese Mitteilung § 92a Abs 1 iVm §§ 91, 92 BörseG wird im Zusammenhang mit dem
Pflichtangebot der Aquivest GmbH gemäß § 22 Übernahmegesetz (ÜbG) erstattet, in
dessen Rahmen Aktionäre der BWT Aktiengesellschaft innerhalb der Nachfrist gemäß
§ 19 Abs 3 Z 1 ÜbG für das Pflichtangebot insgesamt weitere 2.555.799 BWT-Aktien
einlieferten. Die Nachfrist endete am 8.2.2013. Das Settlement (= Zahlung des
Angebotspreises Zug-um-Zug gegen Übertragung der BWT-Aktien) der im Rahmen der
Nachfrist eingelieferten BWT-Aktien findet am 18.2.2013 statt. Der 18.2.2013 ist
sohin das gemäß § 92a Abs 1 Z 3 BörseG relevante Datum, an dem die
entsprechenden Schwellen gemäß dieser Mitteilung jeweils erreicht und
überschritten werden (der "Stichtag").
Aquivest GmbH wird zum Stichtag direkt weitere 2.555.799 BWT-Aktien erwerben
(entspricht rund 14,33%) und damit unter Berücksichtigung der von ihr aktuell
bereits direkt gehaltenen 5.551.379 BWT-Aktien (entspricht rund 31,13%)
insgesamt 8.107.178 BWTAktien halten (entspricht rund 45,46%) und damit die
Schwellen von 35%, 40% und 45%
der Stimmrechte der BWT Aktiengesellschaft erreichen und überschreiten. Dies
entspricht einer bereinigten Stimmrechtsquote von rund 48,37%.
Unter Anwendung der Zurechnungsregeln gemäß § 92 BörseG gilt das Gleiche für
FIBA BA Holding GmbH, die Alleingesellschafterin der Aquivest GmbH ist und
direkt keine BWT-Aktien hält, mit der Maßgabe, dass FIBA BA Holding GmbH an BWT
Aktiengesellschaft eine indirekte Beteiligung über Aquivest GmbH hält.
Alleingesellschafterin der FIBA BA Holding GmbH ist FIBA Beteiligungs- und
Anlage GmbH. FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH hält aktuell direkt 1.543.600
BWT-Aktien (entspricht rund 8,66%); weiters sind ihr aktuell die oben
angeführten BWT-Aktien der Aquivest GmbH zurechenbar, sodass gemäß §§ 91 ff
BörseG die Beteiligung der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH an BWT
Aktiengesellschaft aktuell 7.049.979 BWT-Aktien oder rund 39,78% beträgt. Unter
Berücksichtigung der oben angeführten weiteren 2.555.799 BWT-Aktien wird FIBA
Beteiligungs- und Anlage GmbH zum Stichtag direkt und indirekt bzw zurechenbar
insgesamt 9.650.178 BWT-Aktien (entspricht rund 54,11%)
halten und damit die Schwellen von 40%, 45% und 50% der Stimmrechte der BWT
Aktiengesellschaft erreichen und überschreiten. Dies entspricht einer
bereinigten Stimmrechtsquote von rund 57,58%.
Sämtliche Anteile der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH, deren
Alleingesellschafter Herr Dr Wolfgang Hochsteger ist, werden treuhändig für WAB
Privatstiftung gehalten. WAB Privatstiftung hält aktuell direkt 3.175.000
BWT-Aktien (entspricht rund 17,80%); weiters sind ihr aktuell die oben
angeführten BWT-Aktien der Aquivest GmbH und der FIBA Beteiligungs- und Anlage
GmbH sowie weitere 310.910 BWT-Aktien gemäß § 92 BörseG zurechenbar, sodass
gemäß §§ 91 ff BörseG die Beteiligung der WAB Privatstiftung an BWT
Aktiengesellschaft aktuell 10.580.889 BWT-Aktien oder rund 59,33% beträgt.
Unter Berücksichtigung der oben angeführten weiteren 2.555.799 BWT-Aktien wird
WAB Privatstiftung zum Stichtag direkt und indirekt bzw zurechenbar insgesamt
13.136.688 BWT-Aktien halten (entspricht rund 73,66%).
Eine Schwelle gemäß § 91 Abs 1 BörseG wird nicht erreicht oder überschritten.
Dies entspricht einer bereinigten Stimmrechtsquote von rund 78,38%. Bei
Qualifikation der WAB Privatstiftung als einer im Sinne des ÜbG von ihrem
Stifter Herrn Andreas Weißenbacher kontrollierten Privatstiftung wird dessen
Beteiligung gemäß §§ 91 ff BörseG zum Stichtag 13.136.688 BWT-Aktien betragen
(entspricht rund 73,66). Eine Schwelle gemäß § 91 Abs 1 BörseG wird nicht
erreicht oder überschritten. Dies entspricht einer bereinigten Stimmrechtsquote
von rund 78,38%.
Mitteilung II.
Wie zur Mitteilung I. dargestellt, wurden insgesamt 2.555.799 BWT-Aktien
(entspricht rund 14,33%) innerhalb der Nachfrist des Pflichtangebots
eingeliefert. Hinsichtlich
dieser Aktien steht Aquivest GmbH gegen die Aktionäre der BWT, die ihre
BWTAktien im Rahmen der Nachfrist einlieferten, ein Anspruch auf Übereignung
Zug-um-Zug gegen Zahlung des Angebotspreises zum Settlement zu. Dieser Anspruch
kann ein Finanzinstrument gemäß § 91a Abs 1 BörseG darstellen. Gemäß § 92a Abs 1
iVm §§ 91a Abs 1, 92 BörseG wird sohin weiters mitgeteilt, dass per 8.2.2013 die
zur Mitteilung I. genannten Personen direkt (Aquivest GmbH) oder indirekt bzw
zurechenbar (FIBA BA Holding GmbH, FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH, WAB
Privatstiftung und Herr Andreas Weißenbacher) 2.555.799 Finanzinstrumente im
Sinne des § 91a Abs 1 BörseG auf ebenso viele BWT-Aktien erworben und damit in
Bezug auf diese Finanzinstrumente die Schwellen von 4%, 5% und 10% der
Stimmrechte der BWT Aktiengesellschaft erreicht und überschritten haben. Zum
Settlement am 18.2.2013 werden die direkten und indirekten Beteiligungen an
diesen Finanzinstrumenten wieder auf null fallen und damit die genannten
Schwellen wieder unterschreiten, und zwar zeitgleich mit dem oben zur Mitteilung
I. gemeldeten direkten und indirekten sachenrechtlichen Erwerb der 2.555.799
BWT-Aktien.
Rückfragehinweis:
BWT Aktiengesellschaft
Mag. Ralf Burchert
ralf.burchert(at)bwt-group.com
Tel.: 06232/5011-1113
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: BWT Aktiengesellschaft
Walter-Simmer-Str. 4
A-5310 Mondsee
Telefon: 06232/5011-0
FAX: 06232/4058
Email: office(at)bwt.at
WWW: www.bwt-group.com
Branche: Wasser
ISIN: AT0000737705
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
Themen in dieser Meldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 12.02.2013 - 08:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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