Bundesländer drohen Bundeswaldgesetz zu verwässern
Bundesländer drohen Bundeswaldgesetz zu verwässern
NABU: Klare Mindestanforderungen für nachhaltige Forstwirtschaft
(pressrelations) - Berlin - Im Vorfeld der morgigen Diskussionen im Bundesrat kritisiert der NABU die Pläne einiger Bundesländer bei der Novelle des Bundeswaldgesetzes auf die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Forstwirtschaft zu verzichten. „Dabei sind diese ein zentraler Bestandteil der Novelle. Sie zu streichen wäre ein Rückschritt für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Deutschland ,“ kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Während sich global immer mehr Staaten zu einer nachhaltigeren Waldbewirtschaftung verpflichteten, würde Deutschland im Gegensatz dazu den Rückzug antreten. Unklar sei, aus welchen Gründen sich einige Bundesländer gegen grundsätzliche Reglungen zu Kahlschlägen und heimischen Baumarten wenden. „Das Engagement einiger Bundesländer, allen voran Bayerns, gegen ökologische Mindeststandards wirft ein schlechtes Licht auf die Forstwirtschaft“, so Miller weiter. Er forderte von den Bundesländern ein klares Bekenntnis zu den Mindestanforderungen. „Nutzung und negative Umwelteinflüsse setzen die Wälder in Deutschland stark unter Druck. Das Bundeswaldgesetz muss daher ökologische Mindestanforderungen für die Waldbewirtschaftung enthalten“ so Miller weiter.
Erst Anfang März hatten sich SPD und Union auf einen Entwurf des Bundeswaldgesetztes geeinigt. „Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen bei der Definition des Waldbegriffs und der Lockerung der Verkehrssicherungspflicht werden von allen Seiten begrüßt“, so Miller.
Für Konflikte sorgten jedoch die Grundsätze einer ordnungsgemäßen und nachhaltigen Forstwirtschaft. Ein grundsätzlicher Kahlschlagsverzicht, der Vorrang heimischer Gehölze im Waldbau und die Erwähnung der biologischen Vielfalt als besonderes Schutzziel entpuppten sich nun als Stolpersteine für einige Bundesländer. Die formulierten ökologischen Mindestanforderungen seien lang diskutiert und allgemein anerkannt. „Die rudimentären Formulierungen des bestehenden Bundeswaldgesetzes sind überholt und entsprechen nicht den heutigen Anforderungen einer nachhaltigen Forstwirtschaft“, so Miller. Der Bund solle hier eine Vorbildfunktion wahrnehmen und sich nicht von einigen Bundesländern in eine falsche Richtung treiben lassen, appellierte der NABU-Bundesgeschäftsführer abschließend.
Für Rückfragen: Johannes Enssle, NABU-Waldreferent, Tel. 0172 2832663
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
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Datum: 02.04.2009 - 14:51 Uhr
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