Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Risikoanalyse / FMEA
Die europäischen Binnenmarkt-Richtlinien sind durch die nationale Umsetzung in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Gesetz.
Das Verständnis für solche Richtlinien, wie z.B. die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, gestaltet sich auf Grund fehlender juristischer Ausbildung allerdings häufig schwer.
(industrietreff) - Die europäischen Binnenmarkt-Richtlinien sind durch die nationale Umsetzung in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft Gesetz.
Das Verständnis für solche Richtlinien, wie z.B. die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, gestaltet sich auf Grund fehlender juristischer Ausbildung allerdings häufig schwer.
Dazu kommt, dass für den europäischen Konsens notwendige Kompromisse die Texte teilweise schwer verständlich erscheinen lassen.
Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG:
Der Maschinenhersteller hat nach den Allgemeinen Grundsätzen des Anhang I Nr. 1 der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Risikobeurteilung durchzuführen um alle für seiner Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln.
Er muss die Maschine dann unter Berücksichtigung seiner Risikobeurteilung konstruieren und bauen.
Die Risikobeurteilung muss dabei auch die vernünftigerweise zu berücksichtigende Fehlanwendung berücksichtigen und sich auf alle Lebensphasen der Maschine erstrecken.
Allerdings führt -spätestens ab dem 29.12.2009- kein Weg an der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vorbei.
Die Anwendung der neuen Maschinenrichtlinie ist dann Gesetz. Sie löst zu diesem Zeitpunkt die Maschinenrichtlinie 98/37/EG ab.
Autor: René Kiem, Qualitätsmanager und Auditor
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Datum: 07.04.2009 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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