Erdgasförderung durch Fracking zügig voranbringen! / Wirtschaftsrat fordert Erkundungsbohrungen
(ots) - "Der Wirtschaftsrat begrüßt die vorgelegten
gesetzlichen Regelungen des Bundesumweltministeriums und des
Bundeswirtschaftministeriums zum Einsatz von Fracking-Technologie bei
der Erdgasförderung", erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des
Wirtschaftsrates im Vorfeld der Koalitionssitzung am 17. April 2013.
"Unter der Bedingung, dass eine Verunreinigung von Boden und
Grundwasser ausgeschlossen ist, muss eine Erkundung und auch die
Förderung von Erdgas in Deutschland möglich sein."
"Aufgrund der unsachlichen Diskussion werden in Deutschland seit
zwei Jahren auch in der konventionellen Erdgasförderung keine
unterstützenden Maßnahmen mittels Fracking mehr genehmigt. Hier
herrscht ebenfalls ein faktisches Fracking-Moratorium. Die deutsche
Erdgasproduktion, die 2010 noch 14 Prozent des nationalen Verbrauchs
betrug, ist rückläufig und beträgt derzeit nur noch rund 12 Prozent
des nationalen Verbrauchs" erklärt Wolfgang Steiger.
"Die Erschließung der nationalen Erdgasvorkommen würde unsere
Rohstoff- und Energieversorgung zusätzlich absichern. Die
umweltschonende Förderung könnte heimische Wertschöpfung generieren
und der Energieträger Gas könnte aufgrund seiner CO2-armen
Verbrennung einen Betrag zum Klimaschutz leisten."
"Der Wirtschaftsrat fordert, dass das Gesetzgebungsverfahren nun
unverzüglich eingeleitet wird und die Erkundung heimischer
Schiefergasvorkommen schnellstmöglich genehmigt wird", so Steiger
weiter. "Die Bundesregierung zaudert und zögert schon seit über zwei
Jahren. Die Erkundung der Schiefergaslagerstätten und die Entwicklung
der notwendigen Fördertechniken sind Voraussetzung für die
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit einer zukünftigen Förderung. Die
Unternehmen brauchen Investitionssicherheit. Dazu müssen zumindest
Erkundungsbohrungen möglich sein!"
"Die vorgelegten Vorschläge zu Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) und in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung
bergbaulicher Vorhaben (UVP-Bergbau-Verordnung) lassen beim Schutz
der Umwelt und der Gesundheit der Menschen keine Kompromisse zu.
Insbesondere die verbindliche Einbeziehung der örtlichen
Wasserbehörden und ihrer Fachkompetenz bei der bergrechtlichen
Genehmigung ist der entscheidende Punkt. Die Begutachtung der
Umweltauswirkungen eines Fracs auf den Wasserkörper gehört zu den
originären Aufgaben der Wasserbehörden. Nach § 19 WHG sollen die
Wasserbehörden im Verfahren ein Vetorecht erhalten."
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Datum: 16.04.2013 - 12:57 Uhr
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