Brandschutz von Lagerschränken und Wertbehältnissen
Lagerschränke und Wertstoffbehältnisse spielen im Arbeitsalltag vieler Unternehmen eine wichtige Rolle. Hier werden Arbeitsmaterialien und Unterlagen sicher vor äußeren Einflüssen oder dem Zugriff Unbefugter verwahrt. Da es sich dabei um gewerblich genutzte Möbel handelt, kann es – anders als bei Möbeln im privaten Umfeld – aus dem arbeitsrechtlichen und bauaufsichtlichen Regelwerk heraus zu bestimmten Anforderungen kommen, v.a. im Brandschutz.
(industrietreff) - Bei Lagerschränken wie Sicherheitsschränken zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten oder von Druckgasflaschen spielt die hohe Gefährlichkeit des Lagergutes eine exponierte Rolle. Hier ist es unabdingbar, die nötige Feuerwiderstandsfähigkeit der Lagerschränke nachzuweisen. Akkreditierte Brandschutz-Prüfstellen wie die MPA Dresden sind in der Lage, mittels Brandtests nach den Normen 14470 (Teile 1 und 2) zu überprüfen, ob im Brandfall das Lagergut für einen bestimmten Zeitraum - i.d.R. 30 Minuten, meistens aber 90 Minuten - nicht am Brand teilnimmt und somit gewährleistet ist, dass sich dort aufhaltende Personen in Sicherheit bringen können. Darüber hinaus wird dadurch der Feuerwehr ermöglicht, die Brandbekämpfung möglichst ohne eigene Gefährdung zu beginnen und ggf. den Brand zu löschen, bevor das Lagergut in Brand gerät. Üblicherweise sind Sicherheitsschränke nicht dauerhaft vor einem Brand im Inneren geschützt. Nach Ablauf der Feuerwiderstandsfähigkeit kann auch das Lagergut in Brand geraten und somit verloren gehen. Je größer die Feuerwiderstandsfähigkeit, umso größer ist die Chance, dass wertvolles Lagergut erhalten bleibt.
Bei Wertbehältnissen („Tresoren“) geht es nicht wie in dem von den Unternehmen geforderten gesetzlichen Brandschutz um reinen Personenschutz, d.h. die Personen zu evakuieren oder zu retten, die Brandausbreitung einzuschränken und der Feuerwehr eine Löschmöglichkeit zu bieten. Der von den Wertbehältnissen geforderte Sachwertschutz – also der des Eigentums vor den Brandfolgen – ist dagegen kein Bestandteil des gesetzlichen Brandschutzes. Dieser so genannte freiwillige Brandschutz geht in der Regel deutlich über die gesetzlichen Forderungen hinaus. In bestimmten Fällen wird dieser von den Versicherungen gefordert. Es ist daher notwendig, sich intensiv um den Schutz der unternehmensrelevanten Wertgegenstände zu kümmern. In Unternehmen sind das neben Bargeld v.a. unersetzliche Dokumente in Papierform oder als Datenträger, im privaten Bereich auch Schmuck und Kunstgegenstände. Dabei bedarf es häufig keines direkten Flammenkontakts, um irreversible Schäden zu erzeugen. Um die Brandbeständigkeit eines Wertbehältnisses gegenüber einem von außen einwirkenden Brand nachzuweisen, gibt es die speziell dafür entwickelte europäische Norm EN 1047. Beim Datenschutz ist das gesamte Wertbehältnis zu untersuchen. Das sollte nach EN 1047 Teil 1 geschehen.
Ein besonders schwieriger Teil der Nachweisführung ist die so genannte Feuerstoß- und Sturzprüfung. Dabei wird ein Wertbehältnis wiederholt Vollbrandbedingungen bis zum rotglühenden Zustand ausgesetzt und zwischenzeitlich aus 10 m Höhe in eine spezielle Sturzgrube gestürzt. Es darf hierbei zu keinem Zeitpunkt im Inneren des Wertbehältnisses eine bestimmte Temperatur überschritten werden. Diese liegt bei hitzeempfindlichen Papieren bei ca. 170°C, bei Datenträgern bei 70°C bzw. zum Teil sogar bei nur 50°C. Die Luftfeuchtigkeit im Inneren darf 85% nicht überschreiten, da auch dadurch feuchteempfindliche Papiere und Datenträger zerstört werden können
Da die Brandprüfung von Wertbehältnissen eine andere Kompetenz der Prüfstelle erfordert als beim Gebäudebrandschutz gibt es nur sehr wenige zertifizierte Testlabors. Die MPA Dresden ist anerkannte und akkreditierte Prüfstelle des Brandschutzes von Datensicherungsschränken und Wertstoffbehältnissen nach EN 1047-1 und von Datensicherungsräumen nach EN 1047-2 sowie von Sicherheitsschränken zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Druckgasflaschen nach EN 14470 Teile 1 und 2. Für letztere können auch sämtliche Prüfungen nach En 14727 durchgeführt und das GS-Zeichen erteilt werden. Außerdem ist die MPA Dresden anerkannte, akkreditierte und notifizierte Brandprüfstelle für den Gebäudebrandschutz. Im hauseigenen Ingenieurbüro werden die Lösungen für die projektspezifischen Problemstellungen erarbeitet. Bei Bedarf können auch energetische Nachweise z.B. nach ENEV erarbeitet werden. Weitere Informationen unter www.mpa-dresden.de
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Datum: 30.07.2013 - 13:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 30.07.2013
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