WORLD Palette behauptet ihren Platz am Markt
Die WORLD Palette der Falkenhahn AG findet auch in diesen Tagen wieder großes Interesse in der Fachpresse. Grund dafür ist der aktuelle Rechtsstreit zwischen der EPAL und der Falkenhahn AG und die Unterlassungs- und Löschungsklage bzgl. der Marke WORLD. Doch die WORLD Palette behauptet ihren Platz am Markt auch weiterhin.
(industrietreff) - Seit nunmehr einem Jahr bereichert die WORLD Palette den Logistikmarkt um eine günstige Alternative zur herkömmlichen Europalette. Der Markteintritt erwies sich für die neue Palette jedoch seither als wahrer Kampf à la „David gegen Goliath“, da sich der Logistikmarkt insbesondere durch seine monopolähnlichen Strukturen auszeichnet. Somit sorgte die Markteinführung der WORLD Palette in regelmäßigen Abständen für großes Aufsehen.
Und auch heute steht die Palette wieder in den Schlagzeilen. Grund dafür ist der Rechtsstreit zwischen der EPAL und der Falkenhahn AG als Hersteller der WORLD Palette: Im August 2008 reichte die EPAL vor dem Landgericht Erfurt Klage gegen die Falkenhahn AG ein: Zum einen auf Löschung der Marke „WORLD im Oval“ aus dem Markenregister. Zum anderen auf Unterlassung der Verwendung der Marke „WORLD im Oval“ für die Kennzeichnung von Holzpaletten. Grund dafür war die angebliche Verwechslungsgefahr mit den Europaletten der EPAL. Am 12.03.2009 wurde daraufhin das Urteil vom Erfurter Landgericht verkündet:
Die Klage auf Löschung der Marke WORLD wurde abgewiesen, da die Marke WORLD beim europäischen Harmonisierungsamt in Alicante rechtskräftig als Bildmarke und EU-Gemeinschaftsmarke eingetragen ist.
Dagegen wurde der Klage auf Unterlassung der Verwendung einer Marke „im Oval“ stattgegeben. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Falkenhahn AG wird vor dem Oberlandesgericht Jena in Berufung gehen. Somit bleibt die Verwendung der Marke „WORLD im Oval“ weiterhin offen, die Entscheidung über die Verwendung der Marke „World im Oval“ kann sich durch die Berufungsverhandlung noch auf unbestimmte Zeit hinaus zögern.
Bis das Urteil rechtskräftig ist, dürfen WORLD Paletten von der Falkenhahn AG weiterhin in der bisherigen Form am Markt angeboten und vertrieben werden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so ist lediglich die Verwendung des Ovals um den Schriftzug WORLD untersagt, nicht aber die generelle Verwendung des Schriftzeichens WORLD. Demnach handelt es sich hier nur um eine wettbewerbsrechtliche Streitfrage, nicht aber um produktrechtliche Grundsatzfragen. „Die WORLD Palette wird demnach auch weiterhin den Markt für Paletten im EURO-Format bereichern“, so Marcus Falkenhahn von der Falkenhahn AG.
Hinzu kommt, dass sich das vorliegende Urteil auf Unterlassung lediglich auf die Falkenhahn AG bezieht und nicht auf Verwender, Wiederverkäufer oder Zwischenhändler der WORLD Palette. Das bedeutet: Der Tausch und Weiterverkauf der bisher im Markt befindlichen Paletten ist allen Marktteilnehmern auch weiterhin gestattet.
Positiv hervorzuheben ist, dass das Gericht im Rahmen des Verfahrens festgestellt hat, dass es sich bei der WORLD Palette um ein technisch gleiches Produkt zu den Europaletten der EPAL handelt. Somit sind sämtliche Diskussionen um die Qualität und Einsatzmöglichkeiten der WORLD Palette beendet: Die WORLD Palette wurde mit dem vorliegenden Urteil als echte Alternative zur herkömmlichen Europalette anerkannt.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Falkenhahn AG ist ein mittelständisches Familienunternehmen mit Sitz im thüringischen Geisa. Seit 1992 ist das Unternehmen als leistungsstarker Palettenproduzent am Markt tätig und hat sich seitdem zum Global Player am Logistikmarkt entwickelt. Die langjährige Erfahrung und das umfangreiche Know-how in Produktion und Vertrieb von Paletten bilden die Basis für den Erfolg des Unternehmens.
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Datum: 06.04.2009 - 08:31 Uhr
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