Wie E.on neuen Stromproduzenten den Weg versperrt
(industrietreff) - Berlin, 7. April 2008 – Verbraucherschützer kritisieren die Zustände des Strommarktes aufgrund des mangelnden Wettbewerbes. Während die Zahl der Stromanbieter in den letzten Jahren stieg (zurzeit sind es über 900), bleiben 80 % der Produktion des Stromes in den Händen von nur 4 Konzernen (E.on, RWE, Vattenfall und EnBW). Neue Produzenten haben es schwer sich zu behaupten. Ein aktuelles Beispiel verdeutlicht dies. Die Tochtergesellschaft des Hamburger Energiekonzerns LichtBlick, Concorde-Power, plante bis vor kurzem den Bau eines Gaskraftwerks in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) zur Stromproduktion. Das Projekt wurde genehmigt, dem Bau und Vertrieb dieser Anlage schien nichts mehr im Wege zu stehen. Doch um den Strom zu erzeugen braucht das Werk Gas von einem externen Zulieferer. Dieser Zulieferer verweigerte die Lieferung jedoch und das Projekt musste verkauft werden. Das Pikante daran: der Zulieferer sollte die E.on Ruhrgas sein (60% des gesamten Gasimports in Deutschland geht über dieses Unternehmen), das nun gescheiterte Projekt wurde von E.on gekauft. „E.on hat das Grundstück von Concord-Power erworben und eine Absichtserklärung mit dem russischen Erdgasförderunternehmen Gazprom für den gemeinsamen Bau und Betrieb des Gas- und Dampfturbinenkraftwerk bei Lubmin unterzeichnet“ heißt es von Andreas Brandtner, dem Sprecher der Sparte E.on Kraftwerke.
„E.on hat uns bezüglich eines Gasvertrages hingehalten und am Ende entschieden, dass sie uns kein Gas geben werden“ sagt Lichblick-Sprecher Gerno Lücking. Statt kleinere Firmen in den Markt einsteigen zu lassen, wolle E.on das lukrative Geschäft lieber selbst machen, so Lücking weiter. Für neue Stromproduzenten sei es daher sehr schwer auf dem Markt „Fuß zu fassen“ erklärt der Sprecher.
Schon vor kurzem geriet der unabhängige Ökostromanbieter mit dem großen Energiekonzern in Konflikt. LichtBlick wollte sogenanntes Ökogas (mit Biogas angereichertes Gas) anbieten. Die Gasnetzbetreiber „E.on Gastransport“ und „RWE Transportnetz Gas“ wollten jedoch in einer Vertragsklausel festlegen, dass im Falle eines Streites der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen wird. Nachdem sich LichtBlick weigerte, dies zu akzeptieren, wurde der Netzzugang nicht gewährt. Ein Gericht entschied die Unwirksamkeit dieser Praxis und dem Anbieter muss nun der Zugang zu seinen eigenen Bedingungen gewährt werden.
„Durch solche Methoden der großen Unternehmen haben es neue Anbieter und Produzenten schwer auf dem Markt Fuß zu fassen und den Wettbewerb anzukurbeln“ meint Thorsten Bohg von TopTarif (www.toptarif.de). Verbraucher sollten daher auch auf unabhängige Stromanbieter achten, um die Wettbewerbssituation zu verbessern.
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Datum: 07.04.2008 - 16:41 Uhr
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