Bund und Länder einigen sich auf neue Regeln für den sicheren Betrieb der Kernkraftwerke
Bund und Länder einigen sich auf neue Regeln für den sicheren Betrieb der Kernkraftwerke
(pressrelations) -
Das Bundesumweltministerium und die Länder haben neue Sicherheitsanforderungen für den Betrieb der Kernkraftwerke beschlossen. Dieses kerntechnische Regelwerk beinhaltet grundlegende Regeln und übergeordnete sicherheitstechnische Anforderungen. Das neue kerntechnische Regelwerk wird ab sofort von den zuständigen Aufsichtsbehörden angewendet und im Vollzug der Aufsicht und bei anstehenden Verfahren zugrunde gelegt.
Bundesumweltminister Peter Altmaier: "Bund und Länder haben nach jahrelanger, intensiver Arbeit eine gemeinsame, zeitgemäße Grundlage für die Arbeit der Sicherheitsbehörden geschaffen. Diese neuen Regeln beinhalten die heutigen sicherheitstechnischen Anforderungen für die Kernkraftwerke. Der sichere Betrieb der Kernkraftwerke muss bis zum Ende der Laufzeiten gewährleistet bleiben."
Das überarbeitete untergesetzliche kerntechnische Regelwerk ist Grundlage für zukünftige Verwaltungsverfahren der atomrechtlichen Behörden. Das beinhaltet Verfahren zu wesentlichen Änderungen in den Anlagen sowie die Aufsicht über die bestehenden Kernkraftwerke. Da alle Kernkraftwerke über eine bestandskräftige Genehmigung verfügen, ist das überarbeitete kerntechnische Regelwerk im Rahmen der genannten, gesetzlich vorgesehenen Verfahren heranzuziehen, es löst aber kein neues Genehmigungsverfahren aus. Ob und in welchem Umfang Änderungen bzw. Nachrüstungen in den Kernkraftwerken erforderlich sind, ist von den Landesbehörden im Rahmen zukünftiger Verwaltungsverfahren anlagenspezifisch zu entscheiden.
Das zuständige Bund/Länder-Gremium, der Länderausschuss für Atomkernenergie, hat die neuen "Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke" am Dienstagabend einstimmig gebilligt. Die Sicherheitsanforderungen enthalten grundsätzliche und übergeordnete sicherheitstechnische Anforderungen im Rahmen des untergesetzlichen Regelwerks. Sie dienen der Konkretisierung der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge gegen Schäden durch den Betrieb der Anlagen nach § 7 Absatz 2 Nr. 3 des Atomgesetzes (AtG) sowie von Anforderungen nach § 7d AtG. Die neuen kerntechnischen Regeln sind bei Änderungsgenehmigungen sowie bei sicherheitstechnischen Bewertungen durch die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden heranzuziehen. Die Ver-öffentlichung ist jedoch kein Anlass für eine gesonderte Sicherheitsüberprüfung. Die in der jewei-ligen Genehmigung getroffenen Festlegungen haben Bestand, soweit diese Festlegungen nicht durch neuere Erkenntnisse in Frage gestellt und somit neu bewertet werden müssen.
Die Modernisierung des kerntechnischen Regelwerks wurde seit 2003 verfolgt. In dem neuen Regelwerk werden die internationalen Fortschritte und Ergänzungen abgebildet. Sie sind in das Sicherheitskonzept eingeflossen.
Unabhängig davon waren und sind nach dem Atomgesetz die zuständigen atomrechtlichen Be-hörden von Bund und Ländern verpflichtet, bei ihrem Verwaltungshandeln die Erkenntnisse nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen.
Herausgeber: Bundesumweltministerium, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Dr. Dominik Geißler (verantwortlich), Frauke Stamer, Ingo Strube, Jürgen Maaß
Telefon: 030 18 305-2010 /-2011 /-2012 /-2014 Fax: 030 18 305-2016
E-Mail: presse(at)bmu.bund.de Internet: http://www.bmu.de/presse
Twitter: www.twitter.com/BMU_de Youtube: www.youtube.de/umweltministerium
Themen in dieser Meldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 21.11.2012 - 17:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 767871
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese HerstellerNews wurde bisher 720 mal aufgerufen.
Die Meldung mit dem Titel:
"Bund und Länder einigen sich auf neue Regeln für den sicheren Betrieb der Kernkraftwerke
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
(Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Umweltschutz 2.0 in der Industrie: was alles möglich ist ...
Das jährliche Aufkommen an Abfall ist in den europäischen Ländern auf einem sehr hohen Niveau: Mehr als zwei Milliarden Tonnen sind es jährlich allein in der EU. Wichtig sind daher die Vermeidung oder zumindest Minimierung von Abfall und Optimier ...Clever Platz gespart: Wie auf Events, im Pausenraum und co. Platz auf kleinstem ...
Zu wenig Platz für die Gäste oder Mitarbeiter, das ist ein häufiges Problem bei vielen Partys, Veranstaltungen, im Pausenraum oder an anderen Orten. Doch es gibt auch für kleine Räumlichkeiten praktische Lösungen, wie Papphocker. Daneben sollte ...Flexibilität und Stil vereint: Innovative Büromöbel für dynamische Arbeitsum ...
Flexibilität und Stil vereint: Innovative Büromöbel für dynamische Arbeitsumgebungen Moderne Arbeitsumgebungen durchlaufen derzeit einen tiefgreifenden Wandel, der vor allem durch die Zunahme hybrider Arbeitsmodelle und flexibler Bürostrukturen ...Alle Meldungen von
1 Jahr Jugendbeirat "PowerUpGeneration": enviaM-Gruppe zieht Bilanz
Zu ineffizient, zu laut, zu teuer? David Selle von der Daulto GmbH beleuchtet, was wirklich an den Mythen zu Wärmepumpen dran ist
Hybrid Power Solutions sichert sich Auftrag für saubere Energieanlagen im Wert von 600.000 $
Energiewirtschaftsgesetz§14a: Jetzt bares Geld sparen mit smarter Stromnutzung
First Phosphate reicht NI 43-101-konformen technischen Bericht zur ersten Mineralressourcenschätzung für seine Phosphatlagerstätte Bégin-Lamarche in der Region Saguenay-Lac-Saint-Jean in Quebec ein